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   OLG Karlsruhe, 19.08.2004 - 12 U 228/04   

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https://dejure.org/2004,6184
OLG Karlsruhe, 19.08.2004 - 12 U 228/04 (https://dejure.org/2004,6184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.08.2004 - 12 U 228/04 (https://dejure.org/2004,6184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. August 2004 - 12 U 228/04 (https://dejure.org/2004,6184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen; Begrenzung der Leistungen eines Unfallversicherers auf die Todesfallsumme; Fälligkeit einer die Todesfallsumme übersteigenden Invaliditätsleistung

  • Judicialis

    AUB 2000 Ziff. 9.3 Abs. 2; ; AUB 2000 Ziff. 2.1.1.2; ; AUB 94 § 11

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 2000 Nr. 9.3 Abs. 2; AUB 2000 Nr. Nr. 2.1.1.2; AUB 94 § 11
    Voraussetzungen für Fälligkeit der Invaliditätsleistung innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung vor Abschluss des Heilverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1615
  • VersR 2005, 68
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2004 - 12 U 228/04
    b) Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss; dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 13.03.2002 - IV ZR 40/01

    Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2004 - 12 U 228/04
    Ziffer 9 AUB 2000 enthält besondere Bestimmungen, die die gesetzliche Fälligkeitsregelung in zulässiger Weise modifizieren (§ 15 a VVG - vgl. BGH VersR 1987, 1235 unter 3; BGH VersR 2000, 753 unter 2 c sowie BGH VersR 2002, 698 unter 2 a).
  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2004 - 12 U 228/04
    Ziffer 9 AUB 2000 enthält besondere Bestimmungen, die die gesetzliche Fälligkeitsregelung in zulässiger Weise modifizieren (§ 15 a VVG - vgl. BGH VersR 1987, 1235 unter 3; BGH VersR 2000, 753 unter 2 c sowie BGH VersR 2002, 698 unter 2 a).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 141/86

    Fristgerechte Geltendmachung der Invalidität - Verjährung eines Anspruchs aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2004 - 12 U 228/04
    Ziffer 9 AUB 2000 enthält besondere Bestimmungen, die die gesetzliche Fälligkeitsregelung in zulässiger Weise modifizieren (§ 15 a VVG - vgl. BGH VersR 1987, 1235 unter 3; BGH VersR 2000, 753 unter 2 c sowie BGH VersR 2002, 698 unter 2 a).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1994 - 4 U 206/93

    Bemessung der Invalidität; Ärztliches Gutachten; Schwankungsbreite; Fälligkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2004 - 12 U 228/04
    d) Der Versicherer wird sich allerdings nach Treu und Glauben nicht auf die Regelung der Ziff. 9.3 Abs. 2 AUB 2000 berufen können und die die Todesfallsumme übersteigende Invaliditätsleistung bereits vor Abschluss des Heilverfahrens fällig werden, wenn er anhand der ihm vorliegenden Unterlagen die Invalidität in einer gewissen Schwankungsbreite bemessen kann (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VersR 1994, 1460) und ein unfallbedingtes Ableben des Versicherten unwahrscheinlich ist (vgl. Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 11 AUB 94 Rn. 20; Wussow/Pürckhauer, AUB, 6. Aufl. § 11 Rn. 28).
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